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Bezugsrecht des Aktionärs
Mit seinem Bezugsrecht kann ein Aktionär bei einer Kapitalerhöhung den
Stimmrechtsanteil an der Gesellschaft wahren. Der Aktionär erhält genau so
viele Bezugsrechte, wie sein Anteil am bisherigen Grundkapital der
Gesellschaft entspricht. Bezugsrechte können in der Regel selbständig an der
Börse gehandelt werden. Ein Bezugsrecht kann üblicherweise mit einer Frist
von zwei Wochen ausgeübt werden.
Mit Hilfe des Bezugsrechts kann ein Aktionär
- Stimmrechtsverhältnisse und Beteiligungsverhältnisse wahren
Für Großaktionäre ist es häufig bedeutsam, ihre Beteiligungsquote an
einer Aktiengesellschaft in gleicher Höhe zu erhalten, denn nur dadurch
wird auch der Stimmrechtsanteil erhalten.
- sich vor Vermögensverlusten schützen
Junge Aktien werden in der Regel mit einem niedrigeren Kurs ausgegeben
als alte Aktien zum Zeitpunkt der Kapitalerhöhung notiert sind. Nach dem
Ende der Kapitalerhöhung ergibt sich häufig ein Mittelkurs aus dem Kurs
junger und alter Aktien. Zwar erzielt der Käufer junger Aktien dadurch
einen Kursgewinn, dies aber auf Kosten des Inhabers alter Aktien, der
einen Kursverlust erleidet. Das Bezugsrecht gleicht Gewinn und Verlust
aus.
- am Bezugsrechthandel teilnehmen
Während der Bezugsfrist werden Bezugsrechte selbständig an der Börse
gehandelt. Aktionäre können Bezugsrechte erwerben, um damit junge Aktien
zu erhalten oder überschüssige Bezugsrechte verkaufen.
Am Tag nach der Bezugsfrist wird der Kurs alter Aktien ex Bezugsrecht
notiert. Der Kurs ist um den rechnerischen Wert des Bezugsrechts gemindert.
Vom Bezugsverhältnis spricht man als Verhältnis zwischen bisherigem
Aktienkapital und dem Betrag der Kapitalerhöhung. Das Bezugsverhältnis gibt
an, in welchem Verhältnis zu seinem Aktienbestand ein Aktionär neue Aktien
beziehen kann. |
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