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Aktien-Ausgestaltung
Die Aktiengesellschaft kann vor allem Übertragbarkeit und Vermögensrechte
von Aktien unterschiedlich ausgestalten.
Vermögensrechte von Aktien
Man unterscheidet zwischen Stammaktien und Vorzugsaktien. Während
Stammaktien der Normalfall sind, besitzen Vorzugsaktien bestimmte Vorrechte.
Sie berechtigen z.B. zu einer höheren Dividendenzahlung oder Vorrang im
Falle der Insolvenz. Vorzugsaktien werden jedoch häufig ohne Stimmrecht
begeben, damit das Kapital der Gesellschaft erhöht werden kann ohne dass
sich Stimmrechtsverhältnisse ändern.
Übertragbarkeit von Aktien
In Deutschland an der Börse notierte Aktien sind in der Regel
Inhaberaktien. Der Eigentumswechsel von Inhaberaktien ist ohne Formalitäten
möglich. Wer Inhaber der Aktie ist, ist auch Eigentümer.
Namensaktien hingegen lauten auf den Namen einer bestimmten Person, die
mit Anschrift, Geburtsdatum und Anzahl der Aktien im Aktienbuch der
Aktiengesellschaft eingetragen wird. Der Aktionär kann nur seine eigenen
Daten im Aktienbuch einsehen. Eine Eintragungspflicht in das Aktienbuch
besteht nicht. Allerdings gelten Aktionäre, die nicht im Aktienbuch
eingetragen sind, gegenüber der Gesellschaft nicht als Aktionäre. Sie haben
dementsprechend auch kein Stimmrecht. Der Dividendenanspruch bleibt jedoch
bestehen.
Da die Verwaltung von Namensaktien vor Verbreitung geeigneter EDV
Programme umständlich war, kommen Namensaktien in Deutschland erst jetzt
wieder in Mode. Am US Kapitalmarkt hingegen sind sie gängig. An der NYSE
werden z.B. nur Namensaktien gehandelt.
Eine besondere Form der Namensaktie ist die vinkulierte Namensaktie. Eine
vinkulierte Namensaktie kann nur dann auf einen anderen Aktionär übertragen
werden, wenn die Aktiengesellschaft dem Übertrag zustimmt. Die Gesellschaft
behält dadurch stets den Überblick darüber, wer Aktionär ist. |
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