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Aktien
Die Aktie verbrieft ein Mitgliedsrecht des Aktionärs an einer
Aktiengesellschaft. Sie ist ein Anteilspapier bzw. Teilhaberpapier. Der
Aktionär wird Mitinhaber der Aktiengesellschaft und Teilhaber am
Aktienkapital. Der Aktionär ist also kein Gläubiger.
Welche Rechte Aktionäre aus Aktion ableiten können, hängt von der
Rechtsordnung des Landes ab, in dem die Aktiengesellschaft ihren Sitz hat.
Man unterscheidet Nennwertaktien und Stückaktien. Mischformen sind in
Deutschland nicht möglich. Die beiden Aktientypen unterscheiden sich nur
darin, wie das Beteiligungsverhältnis am Grundkapital einer
Aktiengesellschaft ausgedrückt wird. Auch wenn die Gesellschaft von einer
zur anderen Aktienform wechselt, ergeben sich wirtschaftlich keine
Unterschiede.
Nennwertaktien
Der Nominalwert benennt die Höhe des Anteils am Grundkapital einer
Aktiengesellschaft und lautet auf einen festen Geldbetrag in Höhe von 1 Euro
oder einem Vielfachen davon (DM Aktien lauten auf 5 DM oder einem Vielfachen
davon). Werden Nennwert mit der Anzahl der ausgegebenen Aktien
multipliziert, ergibt sich das Grundkapital der Gesellschaft. Ein Aktionär
ist mit einer bestimmten Quote, der Beteiligungsquote, am Grundkapital
beteiligt. Sie entspricht der Summe der Aktiennennwerte, die der Aktionär
hält im Verhältnis zum Grundkapital der Gesellschaft.
Stückaktien
Anders als bei der Nennwertaktie lauten die Urkunden von Stückaktien auf
eine bestimmte Stückzahl von Anteilen. Die Beteiligungsquote errechnet sich
aus der Stückzahl, die ein Aktionär hält, im Verhältnis zur insgesamt
ausgegebenen Aktienstückzahl.
Ertragsmöglichkeiten mit Aktien
Aktien sind Risikopapiere. Zwar erhält der Anwender zwei Ertragsquellen -
Dividendenausschüttungen und Kursgewinne -, aber weder das eine noch das
andere ist garantiert. Im Falle einer Dividendenausschüttung steht dem
Aktionär jedoch ein Anteil an der Ausschüttung zu. |
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