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Genussscheine
Genussscheine sind Gläubigerpapiere, die ein Vermögensrecht verbriefen.
Sie können nicht nur von Aktiengesellschaften, sondern auch von anderen
Institutionen und Unternehmen begeben werden. Genusscheine haben einen
Nennwert und sind immer mit einem Gewinnanspruch verbunden. Allerdings gibt
es keine gesetzliche Definition zu Genussscheinen, so dass Genussscheine in
nahezu unbegrenzt vielen Ausgestaltungen begeben werden können. Man
unterscheidet drei Arten:
- Genusschreine mit variabler Ausschüttung
- Genussscheine mit fester Ausschüttung
- Genussscheine mit Optionsrecht oder Wandelrecht
Genussscheine sind meistens nachrangig. Im Falle der Insolvenz werden
also zunächst die Forderungen anderer Gläubiger befriedigt. Im Gegensatz zu
verzinslichen Wertpapieren sind Genussscheine auch oft an Verlusten einer
Gesellschaft beteiligt, indem der Rückzahlungsbetrag gemindert wird. |
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