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Merkmale offener Investmentfonds
Im offenen Investmentfonds legt eine Fondsgesellschaft
(Kapitalanlagegesellschaft) Gelder in einem Sondervermögen an. Das
Sondervermögen ist der Investmentfonds. Die Kapitalanlagegesellschaft gibt
Anteilsscheine am Sondervermögen aus. Das Fondsvermögen hat eine bestimmte
Struktur und enthält neben Guthaben bei Kreditinstituten Wertpapiere,
Geldmarktanteile, Immobilien und ggf. sonstiges Vermögen wie
Zahlungsforderungen oder Lieferforderungen. Das Besondere an einem
Investmentfonds ist, dass das Fondsvermögen nach dem Prinzip der
Risikomischung angelegt wird.
Der Anteilspreis eines offenen Investmentfonds wird nicht durch Angebot
und achfrage der Anleger bestimmt.
Die Kapitalanlagegesellschaft ermittelt täglich den Wert des
Sondervermögens. Daraus ergibt sich der Rücknahmepreis eines
Investmentzertifikats: Der Anteilspreis ist der Preis, der sich aus
Inventarwert geteilt durch die Anzahl der im Umlauf befindlichen
Fondsanteile ergibt.
Der Kaufpreis (=Ausgabepreis) eines Investmentzertifikats ergibt sich aus
dem Rücknahmepreis zuzüglich eines Ausgabeaufschlags. Der Ausgabeaufschlag
wird in Prozent des Rücknahmepreises angegeben.
Investementfondsanteile werden nicht direkt von der
Kapitalanlagegesellschaft, sondern von einem Kreditinstitut - der Depotbank
- verwaltet. Die Depotbank ist auch für die Berechnung von Anteilspreisen
verantwortlich.
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